Die wirtschaftlich erfolgreichen Ideen werden häufig kopiert und nachgemacht. Mit Patenten und Gebrauchsmustern können Sie Ihre technischen Erfindungen vor Nachahmung schützen. Durch sie gewinnen Sie ein befristetes Monopol für die Verwertung Ihrer Erfindung.
Ein Patent wird für alle technischen Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu und gewerblich anwendbar sind. Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.
Als Gegenstand eines Patents oder Gebrauchsmusters können daher sein:
- Produkt (z. B. Vorrichtung, Stoffe, Mikroorganismenstamm) oder
- Vervahren.
Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt maximal 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Die Schutzdauer des Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Die Frist für den Eintritt in die nationale Phase der PCT-Anmeldung beträgt daher 31 Monate ab dem Prioritätsdatum.
In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb von 12 Monaten (für Gebrauchsmuster) und ca. 2-3 Jahre (für Patent) nach Einreichung des Antrags.
Unsere Serviceleistungen:
- Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung von internationalen, nationalen oder regionalen Patentanmeldungen;
- Eintritt in die nationale Phase der PCT-Anmeldung in der Ukraine, Russland, Weißrussland, Kasachstan;
- Patentrecherche nach Dokumenten des Stands der Technik, Freedom-to-Operate-Analyse;
- Überwachung von Schutzrechten Ihrer Konkurrenten;
- IP-Verträge und Lizenzen;
- Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
- Gutachten über diverse im gewerblichen Rechtsschutz auftretende Fragestellungen.