Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von anderen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet. In der Ukraine können als Marke unter anderem Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden.
Für das Erfordernis der graphischen Darstellung einer melodischen Hörmarke wird die Vorlage einer Notenschrift notwendig, damit das tatsächliche Klangbild für den Prüfer des UPA lesbar ist.
In der Ukraine sind die Geruchsmarken, die Geschmacksmarken und auch die Tastmarken nicht markenfähig.
Das Eintragungsverfahren für eine Marke ist in der Regel in 18 bis 20 Monaten abgeschlossen. Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen. In diesem Fall erfolgt die Markeneintragung innerhalb von 8 bis 9 Monaten nach der Anmeldung.
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach und könnte um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Unsere Serviceleistungen:
- Markenanmeldung für die Ukraine oder anderen Länder (national, regional und international);
- Komplexe Ähnlichkeitsrecherche nach identischen und ähnlichen Marken;
- Antwort auf die vorläufige Schutzverweigerung in der Ukraine;
- Widerspruch gegen Eintragung einer Marke;
- Trade Mark Searching & Watching;
- IP-Verträge und Lizenzen;
- Verlängerung der Schutzdauer einer Marke;
- Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.